Mit der geplanten Deponie im Tägernauer Holz zwischen Grüningen und Gossau hat der Kanton Zürich eine optimale Lösung in seinem Richtplan verankert, um die verarbeitete Restschlacke, die bei der Kehrichtverbrennung übrig bleibt, sachgerecht zu lagern. Der Kantonsrat hat die Richtplanänderung im 28. Oktober 2019 zwar angenommen, jedoch mit einem Zusatzantrag, welcher mit zahlreichen Bedingungen belastet ist. Wegen diesen stark einschränkenden Bedingungen haben Verantwortliche der Abfallwirtschaft gegen den Beschluss des Kantonsrates Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.
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Die Beschwerde wurde am 4. Februar 2021 gutgeheissen. Der Beschluss des Kantonsrats des Kantons Zürich wurde in Bezug auf den festgelegten Deponiestandort Tägernauer Holz aufgehoben.